Die Gründung der Kameradschaftskasse der Feuerwehr Köln geht auf das Jahr 1879 zurück.
Die Vorläufer dieser Beihilfeeinrichtung arbeiteten nach einem einfachen Prinzip. Bei der Beerdigung eines Feuerwehrangehörigen wurde im Hut gesammelt und das Geld den Hinterbliebenen übergeben.
Da der Betrag je nach Bekanntheitsgrad, von Beerdigung zu Beerdigung sehr unterschiedlich aus fiel, wurde eine Regelung gesucht, die eine einheitliche Höhe der Beihilfe für alle Mitglieder der Kameradschaftskasse zum Ziel hatte.
Erst von dem Zeitpunkt an, wo für jeden Angehörigen der Kameradschaftskasse ein Jahresbeitrag gezahlt wurde, konnte auch eine einheitliche Beihilfe gezahlt werden.
Damals wie heute verwalten gewählte Kameraden das Vermögen der Kameradschaftskasse und sorgen für eine ordnungsgemäße Buchführung und eine reibungslose Abwicklung bei der Auszahlung der Beihilfe an die Angehörigen eines Verstorbenen Mitgliedes.
Auf der Jahresdelegiertenversammlung legt der Vorstand Rechenschaft über seine Tätigkeit ab und die Delegierten der einzelnen Löschgruppen und Feuerwehren entscheiden über die zukünftige Entwicklung der Kameradschaftskasse der Feuerwehr Köln e.V.
Die Höhe der Beihilfe erfahren Sie in dem Register Leistungen.
Laut Beschluss der Jahresdelegiertenversammlung 2015 beträgt der Mitgliedsbeitrag 15,00 €.
Unsere Anschrift:
Kameradschaftskasse der Feuerwehr Köln e.V.
Olpener Str. 700
51109 Köln