Beihilfeeinrichtung der Kölner Feuerwehrangehörigen Gegründet 1879

Unsere Leistungen

Die Höhe der zur Zeit geltenden satzungsgemäßen Leistungen sind fallabhängig und können der folgenden Tabelle entnommen werden:

 Auszahlung erfolgen: Höhe der Beihilfe Höhe der Beihilfe bei Unfalltod,
in und außerhalb des Feuerwehrdienstes
unverheiratetes Mitglied  512,00 EUR  1.024,00 EUR
 Tod der Mutter* 256,00 EUR  512,00 EUR
 Tod des Vaters*  256,00 EUR  512,00 EUR

*) Heiratet das Mitglied, gehen die Leistungen für Mutter und Vater an den Ehepartner / die Ehepartnerin über.

Leistungen für ein Mitglied

Auszahlung erfolgen: Höhe der Beihilfe Höhe der Beihilfe bei Unfalltod,
in und außerhalb des Feuerwehrdienstes
 Mitglied 512,00 EUR 1.024,00 EUR
 Ehepartner 512,00 EUR 1.024,00 EUR

Nach Beschluss der Jahresdelegiertenversammlung 2015 beträgt der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß 15,00 EUR im Jahr.

Unsere Bankverbindung
Kreissparkasse Köln

Geschäftsstelle Mülheim
Wiener Platz 5
51065 Köln
IBAN DE84 3705 0299 0310 0008 13
BIC COKSDE33

Unsere Anschrift
1. Kassenführer
Daniel Richmann
Wiehler Straße 44
51109 Köln