Die Höhe der zur Zeit geltenden satzungsgemäßen Leistungen sind fallabhängig und können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Auszahlung erfolgen: | Höhe der Beihilfe | Höhe der Beihilfe bei Unfalltod, in und außerhalb des Feuerwehrdienstes |
unverheiratetes Mitglied | 512,00 EUR | 1.024,00 EUR |
Tod der Mutter* | 256,00 EUR | 512,00 EUR |
Tod des Vaters* | 256,00 EUR | 512,00 EUR |
*) Heiratet das Mitglied, gehen die Leistungen für Mutter und Vater an den Ehepartner / die Ehepartnerin über.
Leistungen für ein Mitglied
Auszahlung erfolgen: | Höhe der Beihilfe | Höhe der Beihilfe bei Unfalltod, in und außerhalb des Feuerwehrdienstes |
Mitglied | 512,00 EUR | 1.024,00 EUR |
Ehepartner | 512,00 EUR | 1.024,00 EUR |
Nach Beschluss der Jahresdelegiertenversammlung 2015 beträgt der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß 15,00 EUR im Jahr.
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